Um den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis können sich bewerben:

  • deutsche oder in Deutschland ansässige Landschaftsarchitekt:innen,
  • Personen mit einem Studienabschluss in den Fachrichtungen der Landschaftsarchitektur (Freiraum- und Landschaftsplanung),
  • Angehörige anderer Fachdisziplinen, soweit sie Mitglied im bdla sind, und
  • Arbeitsgemeinschaften unter Beteiligung vorstehend Genannter.

Insbesondere Auftraggeber:innen sind eingeladen, Arbeiten von Teilnahmeberechtigten einzureichen.

Ausländische Landschaftsarchitekt:innen sind eingeladen, sich mit in Deutschland realisierten Projekten zu bewerben.

Jede/r Teilnahmeberechtigte/r kann sich mit maximal drei Arbeiten am Wettbewerb beteiligen. Der Bearbeitungszeitraum des Projektes darf nicht länger als fünf Jahre ab Auslobung (November 2022) zurückliegen; ausgenommen hiervon die Kategorie „Reifeprüfung – Projekte, 20 Jahre und älter (Fertigstellung vor 2003)“. Studien- und Abschlussarbeiten sind ausgeschlossen.

Teilnahmegebühren

Für die Wettbewerbsteilnahme wird Einreichenden eine Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Projekt in Rechnung gestellt. Die Teilnahmegebühr wird nach dem Bearbeitungsschluss (26. Januar 2023) durch den Auslober erhoben. Der Versand der Rechnung erfolgt an die während der Registrierung angegebene Adresse. Eine fristgerechte Bezahlung gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum Wettbewerb.

Für eingereichte Projekte, deren Plan-/Entwurfsverfasser:innen bdla-Mitglieder sind, entfällt die Teilnahmegebühr; sie ist mit dem bdla-Mitgliedsbeitrag abgegolten.

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