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Um den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis können sich bewerben:

Insbesondere Auftraggeber sind eingeladen, Arbeiten von Teilnahmeberechtigten einzureichen.

Ausländische Landschaftsarchitekten sind eingeladen, sich mit in Deutschland realisierten Projekten zu bewerben.

Jeder Teilnahmeberechtigte kann sich mit maximal drei Arbeiten am Wettbewerb beteiligen. Der Bearbeitungszeitraum des Projektes darf nicht länger als fünf Jahre ab Auslobung (November 2020) zurückliegen. Studienarbeiten sind ausgeschlossen.

Teilnahmegebühren

Für die Wettbewerbsteilnahme wird dem Einreicher eine Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Projekt in Rechnung gestellt. Die Teilnahmegebühr wird nach dem Bearbeitungsschluss (26. Januar 2021) durch den Auslober erhoben. Der Versand der Rechnung erfolgt an die während der Registrierung angegebene Adresse.  Eine fristgerechte Bezahlung gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum Wettbewerb.

Für eingereichte Projekte, deren Plan-/Entwurfsverfasser bdla-Mitglieder sind, entfällt die Teilnahmegebühr; sie ist mit dem bdla-Mitgliedsbeitrag abgegolten.