Stadt Landschaft Burg, Burg. Planung: relais Landschaftsarchitekten, Berlin. Foto: Hanns Joosten
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten lobt aktuell zum 15. Mal den Wettbewerb Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis aus.
Die Schirmherrschaft hat Horst Seehofer, Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, übernommen.
Mit der intensiveren Nutzung städtischer und landschaftlicher Räume werden an die Leistungsfähigkeit der Umwelt immer höhere Anforderungen gestellt. Urbanes Wachstum und gleichzeitige Entleerung ländlicher Regionen, Klimaveränderungen, Energiewende und ökonomische Herausforderungen erzeugen Anpassungsdruck und Konflikte. Unter großen Anstrengungen werden derzeit vorhandene Infrastrukturen den veränderten Bedingungen angepasst, ganze Systeme umgebaut. Für die Entwicklung und Realisierung dieser neuen Systeme ist ein grundsätzliches Umdenken auf allen Planungsebenen erforderlich. Mit dem Begriff „Grüne Infrastruktur“ wird die Bedeutung der Grün-, Freiraum- und Landschaftsplanung für die Daseinsvorsorge, herausgestellt.
Unter Bezugnahme auf Grüne Infrastruktur werden mit dem Preis beispielhafte Projekte und deren Verfasser ausgezeichnet. Gegenstand ist eine sozial und ökologisch orientierte Siedlungs- und Landschaftsentwicklung sowie eine zeitgemäße Freiraumplanung. Gewürdigt werden herausragende, auch konzeptionelle Planungsleistungen, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative, ökologische und partizipative Lösungen aufweisen.
Wettbewerbe sind ein wichtiges Mittel, um Baukultur und Innovation in der Praxis sicherzustellen. Die Bandbreite der Tätigkeitsfelder der Landschaftsarchitekten spiegelt sich in den Auszeichnungskategorien wider.
Aus dem Pool von für die Ehrung nominierten Wettbewerbsarbeiten können Auszeichnungen vergeben werden in den Kategorien:
Die aktuelle Auslobung hat mit der Auszeichnungskategorie „Junge Landschaftsarchitektur“ das Ziel, Berufsanfängern bis 40 Jahren bzw. bis zehn Jahre nach Kammereintrag über eine Beteiligung am Wettbewerb Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis die Möglichkeit zur Profilierung zu geben.
Die Frist für die Online-Einreichungen endete am 26. Januar 2021.
Es wird ein Nominierungsverfahren eingeführt. Die Jurybewertung erfolgt daher in zwei Schritten – Vorauswahl mit Nominierung (online) und Entscheidung (Sitzung).
Nach der ersten Bewertungsrunde werden die Verfasser der nominierten Arbeiten gesondert aufgefordert, ihre Wettbewerbsunterlagen in der vom Auslober geforderten Form (max. zwei Tafeln/Poster/Plakate DIN A1 Hochformat) für den zweiten entscheidenden Wertungsrundgang an die Bundesgeschäftsstelle zu übersenden.
Die nominierten und ausgezeichneten Projekte werden in einer Dokumentation veröffentlicht.
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